Erbrecht

Selbstbestimmtes Vererben, Erben, richtige Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Über die selbstbestimmte Regelung des Nachlasses sollten Sie ab einem Alter von 50 Jahren nachdenken, um Ihr Vermögen wie gewünscht zu vererben. Ich unterstütze Sie bei allen Fragen der gesetzlichen Erbfolge und helfe Ihnen bei der Konzipierung von Testament und Erbvertrag. Zudem berate ich Sie über alternative Wege, die bereits zu Lebzeiten die Weitergabe des Vermögens ermöglichen. Zusätzlich vertrete ich die speziellen Interessen von Senioren zum Themenbereich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Mit hilfsbereitem und persönlichem Kontakt bei diesem sensiblen Thema mache ich es mir zur Aufgabe, eine Patientenverfügung inhaltliche komplett auf Ihre Wünsche abzustimmen. Bei Fragen zur juristischen Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Überlassen Sie bei diesen wichtigen Themen nichts dem allgemeinen Recht und informieren Sie sich bei einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in Leverkusen-Schlebusch über Ihre Möglichkeiten. Ein selbstbestimmtes Testament und zu Lebzeiten übertragene Vermögenswerte sind der beste Weg, um Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.


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